Zeiten weniger intensiver Tätigkeit können durch solche grosser Aktivität ausgeglichen werden (Pra 1998 Nr. 117). Dabei ist eine grenzüberschreitende Komplexität der Angelegenheit im Auge zu behalten. 7. - a) Im vorliegenden Fall verhält es sich so, dass auf Veranlassung des Amtes am 9. Januar 2001 ein telefonisches Gespräch zwischen dem am 5. Januar 2001 inhaftierten Gesuchsteller und dem Konsul von Z in Y stattfand. Gemäss Aktennotiz vom 10. Januar 2001 zeigte sich die Botschaft nicht bereit, ein Papier auszustellen, da der Gesuchsteller entweder nicht aus Z stamme oder nicht kooperiere.