Dabei ist insbesondere auch der Zusammenhang mit der bestehenden Rezyklieranlage oder die Abgrenzung dazu aufzuzeigen. Während nämlich im Anhang "Ausgangslage" zum Gesuch vom 26. Juni 2000 ausdrücklich auf die erfreuliche Entwicklung des Rezykliergeschäftes und den dadurch entstehenden Platzbedarf Bezug genommen wurde, versucht man nunmehr vor Verwaltungsgericht den Eindruck zu erwecken, die Muldendeponie erweitere bloss den Transportbetrieb. Diese Darstellung erscheint nach bisheriger Aktenlage wenig überzeugend.