Hinzu kommt schliesslich, dass der im Situationsplan markierte "vorgesehene Standort Entsorgungsstützpunkt Gemeinde Z" in der Zwischenzeit aufgrund der andernorts realisierten Hauptsammelstelle nicht mehr aktuell zu sein scheint. Unter diesen Umständen besteht Grund zur Annahme, dass auch diese Fläche, die im Übrigen ebenfalls unbestimmt geblieben ist, vorläufig gleichermassen als Muldenplatz genutzt werden soll.