entlang der neuen Stichstrasse findet sich in der Mitte der zu Grundstück Nr. y (Baurechtsparzelle) verlaufenden Grenze der Vermerk "Depot Mulden/Container"; auf Höhe der Abzweigung der Stichstrasse wird auf den vorgesehenen "Entsorgungsstützpunkt Gemeinde Z" verwiesen, dies gleich neben Buchstabe B, der ebenso unerläutert bleibt wie A nördlich davon. bb) Im angefochtenen Entscheid selbst (Erw. 2) wird der Gestaltungsplanperimeter auf die Teilfläche von Grundstück Nr. x ohne den Flächenanteil der Baurechtsparzelle Nr. y begrenzt.