ein "Vorhalten der Mulden und Container direkt an der neuen Erschliessungsstichstrasse" biete sich an, "um die Transportwege auf dem Firmengelände minimal zu halten". Der im angefochtenen Entscheid genehmigte und verbindlich erklärte Situationsplan 1:500 mit dem Titel "Vorläufig vorgesehene Nutzung" (00103-1/26.06.2000) vom 27. Juni 2000 zeigt eine hellgelb gefärbte Fläche von Grundstück Nr. x, die in nordwestlicher Richtung von einer grünen Kettenlinie und der Bezeichnung "Einheimische Sträucher" begrenzt wird; entlang der neuen Stichstrasse findet sich in der Mitte der zu Grundstück Nr. y (Baurechtsparzelle) verlaufenden Grenze der Vermerk "Depot Mulden/Container";