Mit Blick auf die hievor enthaltenen Ausführungen und den konkreten Gehalt des angefochtenen Gestaltungsplanes fragt sich jedoch, ob dieser überhaupt irgendwelche Angaben in dieser Hinsicht enthält. aa) Im Gesuch vom 26. Juni 2000 ist davon die Rede, es seien vorerst keine Hochbauten geplant; es bestehe lediglich die Absicht, die Landfläche an den erstellten Erschliessungsstrassen als Raum für ein geordnetes Depot von Mulden und Container zu benutzen; die bestehende Scheune solle vorläufig weiterhin als Lagerraum mit Zufahrt ab X-Strasse genutzt werden; die einstweilig vorgesehene Nutzung lasse den Bebauungsstudien analoge Varianten weiterhin zu.