Nur bedingt damit vergleichen lässt sich der Bereich der gewerblichen oder industriellen Nutzung, wo es eine weite Bandbreite möglicher Verwendung gibt. Hier besteht nicht nur bezüglich des Zonencharakters, sondern ebenso hinsichtlich der Erschliessung ein gesteigertes Interesse daran, dass die beabsichtigte Nutzung wenigstens in groben Zügen im Gestaltungsplan selbst aufgezeigt wird.