7 m3-Mulden könnten bloss bis zu einer Höhe von 3,5 m ineinander gestellt werden. Die im Gestaltungsplan vorgeschriebene Umgebungsgestaltung führe dazu, dass der Lagerplatz und die dort deponierten Mulden und Container nicht mehr sichtbar seien. In der Hauptsaison befänden sich die meisten Mulden auf den Baustellen. Die Zu- und Wegfahrten für den Muldentransport bewegten sich in zumutbarem Rahmen, während für die interne Verschiebung die modernsten Maschinen verfügbar seien. 7.- a) Der Beschwerdeführer macht nicht geltend, dass das gesetzliche Umetappierungserfordernis der ("übergeordneten") Erschliessung nach Massgabe des kommunalen Erschliessungsrichtplanes (vgl. Erw.