(die letztere Aussage korrigierte der Gemeinderat in seiner Eingabe vom 23.7.2002 in Bezug auf die Erschliessungsstrasse, was seines Erachtens aber nicht bedeutsam sei). Durch ein geordnetes Aufstellen der Behältnisse und gute Organisation des Muldendepots könnten die Fahrbewegungen je Arbeitstag in einem zulässigen und zumutbaren Rahmen gehalten werden. Ohnehin würden nur jene Mulden deponiert, die nicht auf Baustellen im Einsatz stünden. Schliesslich gewährleiste Art. 10 Abs. 1 BZR ausdrücklich den Bestand und die angemessene Erweiterung bestehender güterverkehrsintensiver Betriebe.