Mit dem "Deponieplatz" würden die Mulden und Container "zusammengefasst, geordnet gelagert und abgestellt". Dadurch entstehe kein Mehrverkehr, sondern die Mulden und Container könnten auf diese Weise effizienter auf- und abgeladen werden. Zonenwidriger Warenverkehr liege damit nicht vor, denn der Hauptverkehr wickle sich wie bisher auf dem Areal der Beschwerdegegnerin und den Wegen ab, die ausschliesslich in der Industriezone lägen (die letztere Aussage korrigierte der Gemeinderat in seiner Eingabe vom 23.7.2002 in Bezug auf die Erschliessungsstrasse, was seines Erachtens aber nicht bedeutsam sei).