Ein Streifen entlang der neuen Strasse sei für ein Mulden- und Containerdepot reserviert, während die übrige Fläche "zu gegebener Zeit" für Gewerbebauten vorbehalten bleibe. Darüber könne heute noch nichts Verbindliches ausgesagt werden; diesbezüglich werde die nötige Kontrolle im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens stattfinden. Auf dem Gebiet des Gestaltungsplanes werde es auch künftig ebenso wenig Schuttaufbereitung geben, wie auf dem Grundstück "D", wo die Beschwerdegegnerin für die Gemeinde die Hauptsammelstelle für Siedlungsabfälle betreibe. Die Abfallrezyklierung geschehe allein auf den Grundstücken Nrn. z und y, mithin in der Industriezone, ausserhalb des Siedlungsgebietes.