Dadurch lassen sich mit dem Gestaltungsplan auch Zielsetzungen verbinden, die über die Erschliessungsfrage hinaus gehen. So findet sich etwa im Schrifttum der Hinweis, dass auf diese Weise auch dem Anliegen einer geordneten Siedlungstätigkeit im Dienste haushälterischer Bodennutzung Rechnung getragen werden könne (Jost, a.a.O., S. 42 mit Hinweisen). 6.- a) Die Verwaltungsgerichtsbeschwerde richtet sich vor allem gegen den Gestaltungsplan. Dieser sehe eine vorläufige Nutzung des Grundstücks als Depot für Mulden und Container sowie der bestehenden Scheune als Lager vor, ohne dass darüber etwas Verbindliches geregelt werde.