die bestehende Scheune solle vorläufig weiterhin als Lagerraum mit Zufahrt ab X-Strasse dienen. Umzonungs- und Plangenehmigungsbegehren lagen vom 3. Juli bis 2. August 2000 zur Einsicht auf. Binnen dieser Frist ging von B, Eigentümer der Grundstücke GB Nrn. w, v und u, eine Einsprache ein. Das Raumplanungsamt unterbreitete das Gesuch den betroffenen Amtsstellen; am 21. August 2000 berichtete es über deren Zustimmung unter Bedingungen und Auflagen. Mit Entscheid vom 14. Dezember 2000 beschloss der Gemeinderat von Z die beantragte Umetappierung von Grundstück Nr. x;