Dieser Betrieb erfolgt auf Grundstück GB Nr. z sowie in Ausübung eines Baurechts (GB Nr. y), das mit einer Ausdehnung von 1400 m2 auf einem Abschnitt der nördlich angrenzenden Parzelle GB Nr. x lastet, die im Eigentum der katholischen Kirchgemeinde steht. Gemäss aktuellem Zonenplan der Gemeinde Z liegen diese Grundstücke in der Industriezone 3. Hingegen gehört derjenige Teil von Parzelle GB Nr. x, der vom Baurecht nicht umfasst wird, zur zweiten Etappe der Gewerbezone 1. Die von der A AG für die Erschliessung ab Y gebaute Stichstrasse liegt teils in der Gewerbezone, teils in der Industriezone 3. Der gute Gang des Rezykliergeschäfts führte zu zusätzlichem Raumbedarf.