In Verknüpfung mit dem Institut des Gestaltungsplanes besteht indes Raum für den Einbezug weiterer planerischer Gesichtspunkte. Dementsprechend steigen die Anforderungen an den Plangehalt, insbesondere im Bereich der gewerblichen oder industriellen Nutzung. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Entscheid: A.- Die A AG betreibt in Z nebst ihrem Transportgeschäft (Kies- und Aushubtransporte; Container- und Muldentransporte) seit 1998 eine Bauschutt-Rezyklieranlage. Dieser Betrieb erfolgt auf Grundstück