Gegen diese Entscheide liess die Ingenieurgemeinschaft A Verwaltungsgerichtsbeschwerde einreichen. Aus den Erwägungen: 5. - Nach Auffassung der Beschwerdeführerin habe sie Anspruch auf den Zuschlag für alle drei Aufträge, da sie ein Gesamtangebot eingereicht hätte, das wesentlich tiefer liege als die drei berücksichtigten Angebote der Beschwerdegegnerin 2 zusammengerechnet. Die Ausschreibungen für die drei Bauvorhaben seien verfahrensmässig zusammengefasst worden.