Hauptgegenstand der betreffenden Verträge ist die Einräumung des Deponierechts für Kehricht und des Rechts auf Errichtung der dafür notwendigen Hochbauten auf dem Grundstück Nr. 237 der Bürgergemeinde zu Gunsten des Gemeindeverbandes. Diese «vertragstypische Leistung» erfolgt im Austausch gegen Entschädigung in Form von gewichtsabhängigen Deponiegebühren zu Gunsten der Bürgergemeinde sowie einer Inkonvenienzentschädigung an die Einwohnergemeinde zu Handen der anstossenden Grundeigentümer. f)