Das Kindeswohl ist gefährdet bei einem 11-jährigen, massiv übergewichtigen Kind, das bereits zum Frühstück regelmässig Wurst mit Mayonnaise isst, erst nach entsprechender Anleitung in der Klinik aus dem Glas trinken kann (weil es zu Hause noch immer aus dem Schoppen trinkt) sowie regelmässig einnässt und einkotet. Eine Unterbringung in einer Anstalt erweist sich damit als grundsätzlich zulässig. Eine erfolgversprechende mildere Massnahme als die Anstaltsunterbringung steht wegen der zu engen, gar symbiotischen Beziehung zur Mutter nicht zur Verfügung. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: