| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Der Einbau einer Rauchgas-Nachverbrennungsanlage in einer Ziegelei entspricht dem Stand der Technik, ist also betrieblich und technisch möglich und ausserdem wirtschaftlich tragbar. Da die umstrittenen Immissionen damit weitgehend eliminiert werden können, bedarf es vorliegend keiner verschärften Emissionsbeschränkungen im Sinne von Art. 11 Abs. 3 USG. Das vollständige Urteil ist unter der Fallnummer V 01 301 zu finden. Ausserdem wurde es in URP 2002 S. 240 ff. auszugsweise veröffentlich. |