In den Ausschreibungsunterlagen sollten die Offerenten drei adäquate Referenzobjekte auflisten. Neben Angaben betreffend Bauherr, Arbeitsleistungen, Bausumme und Ausführungsjahr musste noch je eine Kontaktperson aufgeführt werden. Gemäss Stellungnahme der Beschwerdegegnerin telefonierte ein Mitarbeiter des mit der Projektierung und Bauleitung beauftragten Büros mit den angegebenen Kontaktpersonen. Der Inhalt dieser Telefongespräche wurde vom Sachbearbeiter schriftlich zusammengefasst.