Der Gemeinderat X erteilte A, B, C und D die Bewilligung für den Aus- und Umbau eines Wohnhauses, welches innerhalb eines Gestaltungsplangebietes liegt. Im Sommer 2001 überprüften die Behörden die Einhaltung der massgeblichen Bauvorschriften. Dabei stellten sie fest, dass nicht nach den bewilligten Plänen gebaut worden war. Daraufhin reichte die Bauherrschaft ein Gesuch für weiterreichende Anbauten im Bereich des Untergeschosses sowie für eine Verbreiterung der Terrasse ein. Am 13. September 2001 verfügte der Gemeinderat, dass das Planänderungsgesuch in Bezug auf eine Verbreiterung des Balkons nicht bewilligt werden könne.