Je intensiver die Mitwirkung des Mitbewerbers ist, desto höhere Anforderungen sind an die zitierten Voraussetzungen zu stellen. c) Gemäss Ausschreibungsunterlagen hat die A AG die Planung des Geräte-Anordnungskonzeptes vorgenommen und den Architekten im Hinblick auf den Einbau der Geräte, inkl. Erstellen des Dispositionsplanes und des Bodenaussparungsplanes beraten. Die zu offerierende Leistung bestand indessen in überwiegendem Mass in der Lieferung von Geräten. Inwiefern daher die A AG durch die vorgängige Mitwirkung bevorteilt worden wäre, ist nicht erkennbar.