Urteil des Verwaltungsgerichts Zürich vom 6.4.2001 [VB.2000.00206] in: http://www.vgrzh.ch/rechtsprechung/search.html; Gauch/Stöckli, Thesen zum neuen Vergaberecht des Bundes, Freiburg 1999, Ziff. 8.1-8.3). Allerdings ist das Gleichbehandlungsgebot nicht das einzige Anliegen, dem das Vergaberecht verpflichtet ist. Auch der wirtschaftliche Einsatz der öffentlichen Mittel gehört zu den zu beachtenden Grundsätzen (vgl. dazu BR 2/99 S. 56 Nr. S8 und Anmerkung Stöckli). Hinzu kommt, dass insbesondere bei Spezialfragen der planende Architekt mitunter schon im Interesse der Projektoptimierung auf die Mithilfe von Spezialisten angewiesen ist.