Im Rahmen von Beschaffungsverfahren ist die Arbeit der projektierenden und antragstellenden Büros ein sehr sensibler Bereich, in welchem einzelne Bieter missbräuchlich bevorzugt werden können. Mit gezielten Indiskretionen, bietergerechten Formulierungen des Projektes und mit entsprechender Einflussnahme auf die Projektierungsphase kann ein Vergabeverfahren ganz entschieden manipuliert werden. Die Möglichkeit des Missbrauchs erhöht sich, wenn das Projektierungsbüro zudem die Submissionsunterlagen vorbereitet und der Behörde einen Vergabeantrag stellen kann.