Im Rahmen von öffentlichen Vergabeverfahren ist die Ausstandspflicht Teil des Diskriminierungs- und Rechtsschutzes und dient damit unmittelbar der Umsetzung des Gleichbehandlungsgebotes und des Willkürverbotes. Problematische Machtkonzentrationen und Interessenkollisionen bei Vergabeverfahren können nicht nur bei den staatlichen Vergabebehörden auftreten, sondern auch bei Privaten, welche die Vergabeentscheide vorbereiten. Im Rahmen von Beschaffungsverfahren ist die Arbeit der projektierenden und antragstellenden Büros ein sehr sensibler Bereich, in welchem einzelne Bieter missbräuchlich bevorzugt werden können.