Die Einführung bzw. Verstärkung des Diskriminierungs- und Rechtsschutzes im neuen Vergaberecht bildet die wichtigste Säule für die Marktöffnung, den wirtschaftlichen Einsatz öffentlicher Mittel, den Abbau von Handelshemmnissen sowie die Auflösung protektionistischer (lokaler und regionaler) Praktiken und Machtnetze. Im Rahmen von öffentlichen Vergabeverfahren ist die Ausstandspflicht Teil des Diskriminierungs- und Rechtsschutzes und dient damit unmittelbar der Umsetzung des Gleichbehandlungsgebotes und des Willkürverbotes.