Das erste, hier vor allem interessierende Kriterium der Qualität enthält gemäss Ausschreibungsunterlagen folgende Teilkriterien: - Einhaltung der Angebotsbestimmungen - Qualitätssicherung (Zertifikation, baustellenbezogenes QS) - Eignungsnachweise - Ergebnis von früher ausgeführten Arbeiten Ob es sich beim ersten Teilkriterium überhaupt um ein Qualitätskriterium handelt, ist fraglich, geht es dabei doch wohl in erster Linie um die Frage, ob ein Angebot wegen Mängeln ausgeschlossen werden muss. Die Frage kann indessen offen gelassen werden, da offenbar nach Auffassung der Vergabeinstanz die beiden hier strittigen Angebote diesbezüglich keine Mängel aufwiesen.