In den Ausschreibungsunterlagen wurden die Zuschlagskriterien (in der Reihenfolge ihrer Gewichtung) wie folgt aufgeführt: Qualität, Preis, Termine, Kundendienst und Abwechslung der Vergabe. Dazu ist zunächst festzuhalten, dass die Vergabeinstanz ihre Zuschlagsverfügung offenbar nur auf das erste Kriterium der Qualität abgestützt hat. Eine Auseinandersetzung mit den weiteren Kriterien, insbesondere mit dem Preis, fehlt vollständig. Zwar kam dem Kriterium der Qualität gemäss Reihenfolge in der Ausschreibung das höchste Gewicht zu. Zu beachten waren indessen auch die andern Kriterien.