| Instanz: | Verwaltungsgericht | |---|---| | Abteilung: | Verwaltungsrechtliche Abteilung | | Rechtsgebiet: | Öffentliches Beschaffungswesen | | Entscheiddatum: | 29.03.2001 | | Fallnummer: | V 01 21 | | LGVE: | 2001 II Nr. 14 | | Leitsatz: | § 5 Abs. 1 und 2 öBG. Bei der Bewertung der Angebote sind alle bekannt gegebenen Kriterien, auch Teilkriterien, in die Wertung miteinzubeziehen, sofern diese eine Rolle spielen. Die Tatsache, dass eine Anbieterin das Gebäude, in dem eine Heizung eingebaut werden soll, bereits aufgrund eigener Installationsarbeiten kennt, darf nicht als Eignungsnachweis zu ihren Gunsten interpretiert werden. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig.