| Instanz: | Verwaltungsgericht | |---|---| | Abteilung: | Verwaltungsrechtliche Abteilung | | Rechtsgebiet: | Planungs- und Baurecht | | Entscheiddatum: | 30.01.2002 | | Fallnummer: | V 01 216 | | LGVE: | 2002 II Nr. 11 | | Leitsatz: | §§ 188 Abs. 2 und 4 sowie 192 lit. b PBG. Verweigert der Erwerber eines Grundstücks die Zustimmung zu einem Bauvorhaben des Mieters und kommt es wegen dessen Zahlungsverzugs und der Auflösung des Mietvertrags zur Ausweisung, besteht kein schutzwürdiges Interesse mehr an der Behandlung des vom Mieter - im Einverständnis mit dem früheren Eigentümer - gestellten Baugesuchs.