Der Regierungsrat hat in der Rechtsmittelbelehrung seines Entscheides vom 29. Juni 2001 die Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Verwaltungsgericht aufgeführt. Gestützt darauf hat der Beschwerdeführer Verwaltungsgerichtsbeschwerde eingereicht. Die Rechtsmittelbelehrung war aufgrund des zuvor Gesagten unrichtig. Das Vertrauen in eine fehlerhafte Rechtsmittelbelehrung vermag zwar nicht ein gesetzlich nicht gegebenes Rechtsmittel zu schaffen (vgl. Rhinow/Koller/Kiss, Öffentliches Prozessrecht und Justizverfassungsrecht des Bundes, Basel 1996, Rz. 367).