Diesbezüglich weist der Ortsplaner jedoch nach, dass der angenommene Ausbaugrad von 80% noch leicht über dem tatsächlichen Ausbaugrad der letzten 15 Jahre liegt. Demnach kann dem Einwand der Beschwerdeführer, die seitens der Gemeinde präsentierte Berechnungsweise der Zonenkapazität sei rechtsfehlerhaft, nicht gefolgt werden. Auszugehen ist von der Berechnung der Gemeinde. Daraus geht insbesondere hervor, dass das prognostizierte Wachstum als kleiner angenommen wurde als es sich in der Gemeinde in den letzten 15 Jahren entwickelt hatte.