Es wiederholt dort lediglich seine bereits im Rahmen der Vorprüfung vertretene Ansicht, dass es das Siedlungsgebiet von Schenkon integral nach wie vor als "zu gross" ansehe und es daher am Antrag auf Reduktion der Bauzonenzuweisung festhalte. In der Begründung bezieht es sich indes, wie erwähnt, auf irrtümliche Parameter, so dass diesem Ansatz der Boden entzogen ist. Für das Gericht nachvollziehbare Kritikpunkte an der Berechnung enthält der Bericht des Raumplanungsamtes an das Bau- und Verkehrsdepartement nicht.