Diese Berechnung bedeutet je nach Berechnungsart (bezogen auf die gesamte Einwohnerzahl oder auf die Einwohner im Siedlungsgebiet) ein potentielles Wachstum in der Grössenordnung zwischen 30% bis 35%. Das Raumplanungsamt setzt sich in seinem Bericht an das Bau- und Verkehrsdepartement vom 10. April 2001 mit den seitens der Gemeinde präsentierten angepassten Berechnungsfaktoren nicht in substanzieller Weise auseinander. Es wiederholt dort lediglich seine bereits im Rahmen der Vorprüfung vertretene Ansicht, dass es das Siedlungsgebiet von Schenkon integral nach wie vor als "zu gross" ansehe und es daher am Antrag auf Reduktion der Bauzonenzuweisung festhalte.