Dies ergibt ein Wachstum von höchstens 750 Personen, was einem potentiellen Wachstum von lediglich ca. 35% entspricht. Im Bericht zur Revision der Ortsplanung hält der beigezogene Ortsplaner mit Recht fest, die Verfasser des Vorprüfungsberichtes hätten das reale Wachstumstempo in der Region verkannt, um im Anschluss eine eigene, detaillierte Berechnung über die Grösse der Bauzonen anzustellen. Es kann diesbezüglich auf den Anhang zum Bericht zur Genehmigung der Ortsplanung hingewiesen werden. Diese Berechnung bedeutet je nach Berechnungsart (bezogen auf die gesamte Einwohnerzahl oder auf die Einwohner im Siedlungsgebiet) ein potentielles Wachstum in der Grössenordnung zwischen 30% bis 35%.