| | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | In der zweiten Hälfte der Neunzigerjahre liessen die Behörden der Gemeinde Schenkon Grundlagen für eine Gesamtrevision der Zonenplanung erarbeiten. An der Gemeindeversammlung vom 28. August 2000 hiessen die Stimmberechtigten die Revision des Zonenplanes und des Bau- und Zonenreglementes (BZR) grösstenteils gut, stellten indes ein umstrittenes Gelände im Gebiet Tannberg einstweilen noch zurück. Dagegen führten Nachbarn Einsprache. Konkret opponierten sie der Zuordnung des Geländes in die eingeschossige Wohnzone. Am 19. Dezember 2000 kamen die Stimmberechtigten auf das zurückgestellte Einzonungsgesuch zurück.