Untersuchung vorsorglich eingewiesen wurde. Im vorliegenden Fall teilte der einweisende Arzt dem Regierungsstatthalter telefonisch mit, dass er über den Beschwerdeführer eine fürsorgerische Freiheitsentziehung habe verfügen müssen und es Probleme beim Transport gebe. Es wäre nun ein Leichtes gewesen, noch am Telefon die Ursache dieser Probleme zu ergründen und sogleich festzustellen, ob der Beschwerdeführer untersucht worden war und welche Gründe zur Einweisung führten. Dies drängte sich umso mehr auf, als in der gefaxten Mitteilung über die vorsorgliche Anordnung einer Freiheitsentziehung lediglich von einem Verdacht auf psychotische Entgleisung gesprochen wurde.