Werden die Eltern verpflichtet, ein Kind in einem Wocheninternat unterzubringen, wo es ohne Unterbruch die Wochentage verbringt, liegt eine Anstaltseinweisung im Sinne einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung vor, welche mit einer formellen Aufhebung der elterlichen Obhut verbunden werden muss, damit die Eltern die Fremdplatzierung nicht durchkreuzen können. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Die Vormundschaftsbehörde Z hob am 1. Juli 1999 die elterliche Obhut von A über ihre Tochter B, geboren 25. Juni 1993, auf, wies das Kind zur Pflege und Erziehung der Pflegefamilie C zu und ernannte einen Erziehungsbeistand.