| Instanz: | Verwaltungsgericht | |---|---| | Abteilung: | Verwaltungsrechtliche Abteilung | | Rechtsgebiet: | Fürsorgerische Freiheitsentziehung | | Entscheiddatum: | 21.06.2001 | | Fallnummer: | V 01 111 | | LGVE: | 2001 II Nr. 4 | | Leitsatz: | Art. 307, Art. 310 Abs. 1 und Art. 314a Abs. 1 ZGB; § 5 VBG. Werden die Eltern verpflichtet, ein Kind in einem Wocheninternat unterzubringen, wo es ohne Unterbruch die Wochentage verbringt, liegt eine Anstaltseinweisung im Sinne einer fürsorgerischen Freiheitsentziehung vor, welche mit einer formellen Aufhebung der elterlichen Obhut verbunden werden muss, damit die Eltern die Fremdplatzierung nicht durchkreuzen können.