Bei dieser Ausgangslage lässt sich ein Standort ausserhalb der Bauzone von vornherein nicht mit negativer Standortgebundenheit begründen. Innerhalb der Bauzone können zwecks Optimierung der Belastung allenfalls kleinere Umpositionierungen um wenige Meter erwogen werden. Koordination von Standorten innerhalb der Bauzone. | | Rechtskraft: | Diese Entscheidung ist rechtskräftig. | | Entscheid: | Mit Entscheid vom 21. März 2001 wies der Gemeinderat Z das Gesuch der A AG für den Bau einer Mobilfunkantennenanlage in der dreigeschossigen Wohnzone ab, dies nach Durchführung des ordentlichen Baubewilligungsverfahrens und Gutheissung der erhobenen Einsprachen.