S. 5 und 8; Baumann, Die neuen Grenzwerte für Mobilfunkanlagen, in: PUSCH 2/2000 S. 12 f. und schliesslich der erläuternde Bericht des BUWAL zur NISV vom 23.12.1999, S. 6). Solange dieser Anlagegrenzwert sowie der auf thermische Wirkungen ausgerichtete Immissionsgrenzwert erfüllt sind, kann jedenfalls von einer übermässigen Umweltbelastung nicht gesprochen und dementsprechend keine negative Standortgebundenheit abgeleitet werden. Damit ergibt sich, dass sich für Mobilfunkantennen zumindest unter diesem Titel ein Standort ausserhalb der Bauzonen von vornherein nicht begründen lässt (wie hier: Trüeb, a.a.O., S. 124).