Dabei hat es unter Hinweis auf die Rechtsprechung (BGE 119 Ib 484, 118 Ib 34, 239) darauf verwiesen, dass die möglichen Massnahmen zur Emissionsbegrenzung abschliessend in Art. 12 Abs. 1 USG enthalten seien. Ob darin eine Grundlage für die Prüfung der Standortfrage enthalten sei, werde von gewissen Autoren bejaht (Schrade/Loretan, in: Kommentar USG, 2. Aufl., Zürich 2000, N 16 f. zu Art. 11, N 21 zu Art. 12), vom Bundesgericht aber wohl verneint (BGE 124 II 238 Erw. 8h). Nach Hinweis auf einen Beitrag von Wolf (Elektrosmog: Zur Rechtslage bei Erstellung und Betrieb von ortsfesten Anlagen, in