Die Regierung stand dem Kommissionsantrag neutral gegenüber, führte indessen aus, wenn den Gemeinden einerseits der Grundsatz zugestanden werde, ihre Besoldungssysteme selber regeln zu können, müsse ihnen andererseits auch der nötige Gestaltungsspielraum geboten werden. Die Gemeinden müssten aber auch die Konsequenzen selber tragen. Schliesslich stimmte der Rat dem Kommissionsantrag ausdrücklich zu (GR 1997 370 ff.).