Begründet wurde dieser Antrag mit dem Anliegen der Stadt Luzern und der Gemeinde Kriens, ihre Dienstverhältnisse durch Vertrag und nicht durch Verfügung regeln zu können. Es wurde im Rat aber ebenso ein Gegenantrag auf Beibehaltung der bisherigen zwingenden Regelung betreffend Verfahren und Rechtsschutz auch für die Gemeinden gestellt, der von verschiedener Seite unterstützt wurde. Die Regierung stand dem Kommissionsantrag neutral gegenüber, führte indessen aus, wenn den Gemeinden einerseits der Grundsatz zugestanden werde, ihre Besoldungssysteme selber regeln zu können, müsse ihnen andererseits auch der nötige Gestaltungsspielraum geboten werden.