Es fragt sich, wie in einem Fall wie dem vorliegenden, wo den Offertunterlagen keine Vergabekriterien zu entnehmen sind, zu verfahren ist. Das Vermessungsamt führt hiezu aus, in den Ausschreibungsunterlagen sei ausdrücklich auf § 5 öBG hingewiesen worden und bei der Auswertung der Offerten seien ausschliesslich gesetzliche Vergabekriterien zur Anwendung gekommen. Es stellt sich die Frage, ob beim Fehlen jeglicher Zuschlagskriterien nicht ohne weiteres die gesetzlichen Kriterien von § 5 Abs. 2 öBG anwendbar sind. Eine derartige Lösung wurde in LGVE 1999 II Nr. 13 Erw. 3c und 14 Erw. 4b angedeutet; ob sie nach eingehender Prüfung jedoch haltbar sei, konnte damals offen gelassen werden.