Unter Ziff. 1.7 «Grundsätze» hielten die Ausschreibungsunterlagen Folgendes fest: Grundsätzlich wird die beschränkte Submission nach dem Gesetz über die öffentlichen Beschaffungen durchgeführt SRL Nr. 733. Es wird insbesondere auf § 4 Vergabegrundsatz und § 5 Vergabekriterien hingewiesen. Das hier gewählte Vergabeverfahren erfolgt nach § 8, das Einladungsverfahren. Obwohl in den Ausschreibungsunterlagen die konkreten Zuschlagskriterien fehlten und auch die übrigen, für die Beurteilung der Angebote relevanten Gesichtspunkte keine Erwähnung fanden, beanstandet dies der Beschwerdeführer erst in seiner Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Zuschlag.