Auch die Art. 24c und 24d RPG helfen den Beschwerdeführern nicht weiter: Art. 24c RPG ist nur anwendbar auf Bauten und Anlagen, die nicht mehr zonenkonform sind. Ein Alpstall, welcher der Sömmerung des Rindviehs dient, erweist sich indessen ausserhalb der Bauzonen als zonenkonform. Art. 24d RPG schliesslich bezieht sich auf landwirtschaftliche Wohnbauten, einen Tatbestand also, welcher vorliegend nicht gegeben ist. d) Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die Nutzungsänderung des Alpstalls in eine Wochenend-Gaststätte mit zusätzlichem Angebot "Schlafen im Stroh" gestützt auf das RPG nicht bewilligt werden kann.