Die Einkünfte aus der gewerblichen Aufstockung müssen mithin erforderlich sein, um dem Betriebsinhaber und dessen Familie ein existenzsicherndes Einkommen zu gewährleisten. Dass dem so ist, soll mittels eines Betriebskonzeptes dargetan werden (Erläuterungen zur Raumplanungsverordnung, in: Bundesamt für Raumentwicklung [Hrsg.], Neues Raumplanungsrecht - Erläuterungen zur Raumplanungsverordnung und Empfehlungen für den Vollzug, Bern 2000, S. 40 f.). Ob vorliegend diese Voraussetzungen erfüllt sind, braucht nicht weiter abgeklärt zu werden, wie die nachfolgenden Erwägungen zeigen. b) Art. 24b Abs. 1 RPG spricht ausdrücklich von "betriebsnahen nichtlandwirtschaftlichen" Nebenbetrieben.