Aus den Erwägungen: 3. - Bei einem Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen ist zunächst zu prüfen, ob es zonenkonform ist und ihm demnach eine ordentliche Bewilligung nach Art. 22 RPG erteilt werden kann. Dies ist bei einer Wochenend-Gaststätte in der Landwirtschaftszone klarerweise nicht der Fall (vgl. ZBl 1989 S. 540 Erw. 5b). Es stellt sich daher die Frage, ob sie gestützt auf Art. 24 ff. RPG bewilligt werden kann (BGE 116 Ib 229). Am 1. September 2000 sind die revidierte Fassung des Raumplanungsgesetzes (Änderung vom 20.3.1998) und die neue Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (RPV) in Kraft getreten. In diesem Zeitpunkt war die Beschwerde beim Verwaltungsgericht bereits hängig.