| Instanz: | Verwaltungsgericht | |---|---| | Abteilung: | Verwaltungsrechtliche Abteilung | | Rechtsgebiet: | Bauen ausserhalb der Bauzonen | | Entscheiddatum: | 28.02.2003 | | Fallnummer: | V 00 4 | | LGVE: | 2003 II Nr. 10 | | Leitsatz: | Art. 22, 24 und 24b Abs. 1 RPG; Art. 40 Abs. 2 RPV. Die Erweiterung eines Alpstalls zu einer Wochenend-Gaststätte mit zusätzlichem Angebot "Schlafen im Stroh" ist in der Landwirtschaftszone nicht zonenkonform. Eine Ausnahmebewilligung konnte im konkreten Fall weder gestützt auf altes noch neues Raumplanungsrecht erteilt werden: Es mangelte einerseits an der Standortgebundenheit und andererseits an der Betriebsnähe.